BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Kick, Back

Kick Back (so auch im Deutschen gesagt)

Besondere Art der Spesenreiterei. Ein Finanzdienstleister beauftragt einen (unredlichen) Makler (in der Regel mit Sitz im Ausland) mit der Erledigung des Auftrags eines Kunden. Dieser stellt stark überhöhte Gebühren in Rechnung und gibt dem Finanzdienstleister einen Teil davon ab. -Hat in Deutschland ein Finanzdienstleister mit einem Makler einen solchen Vertrag abgeschlossen, so muss er das dem Kunden zuvor deutlich bekanntgeben; vgl. § 31 WpHG. Siehe Kapitalmarkt, grauer, Offshore-Finanzplätze, Racheengel, Schlangenhandel, Spesenreiterei.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen