BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Joint, Venture

Joint Venture (so auch im Deutschen gesagt)

Wenn nicht anders definiert, auf dem Finanzmarkt das (meist vorübergehende, projektbezogene) Zusammengehen mehrerer Finanzdienstleister, um gemeinsam und nach festgelegten Anteilen eine Investition zu finanzieren. Siehe Allianzen, grenzüberschreitende, Lead Investor. Joint Working Group of Standard Setters, JWG: Arbeitsgruppe aus Vertretern verschiedener Fachgremien, die sich unter anderem mit der Bewertung von Finanzinstrumenten befasst. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Februar 2004, S. 77 f.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen