BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Invalidenfonds, Regel

Invalidenfonds (disability fund [for belligerents])

Allgemein eine (in der Regel vom Staat, von einem Unternehmen oder von einem Branchenverband eingerichtete) Vermögensmasse, aus deren Ertrag Erwerbsunfähige eine Rente erhalten. Im besonderen der durch Reichsgesetz 1873 in Deutschland begründete Fonds, um Ansprüche der Kriegsteilnehmer (belligerents) daraus zu speisen. Die Vermögenspflege dieses Reichsinvalidenfonds war Anlass vieler zeitgenössischer Klagen. Siehe Nebenfonds.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen