BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Inhouse-System, Deutschen

Inhouse-System (so auch im Deutschen gesagt)

Der Handel mit Wertpapieren innert des (weltweiten) Filialnetzes der Grossbanken (also ohne dass es zu einem Auftrag an der Börse kommt). Wegen der mangelnden Preis-und Umsatz-Transparenz vielfach beanstandet mit der Forderung, solche Geschäfte gesetzlich besonders zu regeln. Auch steht dem Kunden kein Ausführungsanspruch zu, wie im Handel an der Börse. Endlich klagen die Statistiker, dass hier eine Störquelle für die genaue Erfassung des Vermögens- Statuts einer Landes sei. Siehe Binnenfinanzierung, Börsenpflicht, Regulierungswut, Schlangenhandel.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen