BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Gutjahrgeld, Satzungsmässige

Gutjahrgeld (new-year feast due)

Satzungsmässige Zahlung der Mitglieder eines Vereins (früher auch einer Zunft), in erster Linie bestimmt für das gemeinsame Neujahrsessen. Siehe Pfeffergeld, Zunftgeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen