BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Gratisaktie, Irreführende

Gratisaktie (bonus share, stock dividend)

Irreführende Bezeichnung für eine Aktie, die ein Anteilseigner zusätzlich zu seinen bereits erworbenen Aktien erhält. Die Aktie finanziert sich aus Gesellschaftsmitteln, an denen der Aktionär eh beteiligt ist. Der Vorteil für die Gesellschaft liegt darin, dass sie durch die Ausgabe von Gratisaktien keinen Abfluss von liquiden Mitteln erfährt, und dass auf diesem Weg eine Dividendenzahlung vermieden wird. Der Vorteil für den Aktionär liegt grundsätzlich darin, dass er die Zusatzaktie nicht versteuern muss, wie dies bei einer Dividendenzahlung der Fall wäre. Siehe Sonderdividende.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen