BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Gentlemens, Agreement

Gentlemen's Agreement (so auch im Deutschen)

Im Bereich der Geldpolitik versteht man darunter eine formlose (also nicht vertraglich besiegelte) Vereinbarung zwischen der Zentralbank und den Banken. Die Abmachung kann sich auf ein Tun (etwa: Berichterstattung über Auslandstöchter) oder Lassen (etwa: Verzicht auf die Begebung zinsvariabler Anleihen) der Banken beziehen. -Wie die Erfahrung zeigt, halten sich die Banken regelmässig an solche Übereinkünfte. Denn Banken handeln mit einem Gut (Zentralbankgeld), das von einem Monopolisten (der Zentralbank) ausgegeben und reguliert wird. Es ist allemal für die längerfristige Geschäftspolitik von Nachteil, sich mit einem Angebotsmonopolisten zu überwerfen; zumal die Zentralbanken und Aufsichtsbehörden eng zusammenarbeiten, von der Zentralbank angeregte Vor-Ort-Prüfungen der Aufsichtsbehörde in jedem Fall Kosten verursachen, und diese zudem bei auffälliger Wiederholung dem Ruf des Instituts schaden, sprich: den Goodwill schmälern. Siehe Reputationsrisiko.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen