BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

GTC-Auftrag, Deutschen

GTC-Auftrag (good-till-cancelled order; im Deutschen in der Regel in dieser Abkürzung gebraucht)

An der Börse eine Order, die bis auf Widerruf gültig ist. Stop-Auftrag, Tagesauftrag.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen