BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Finanzbranche, Abs

Finanzbranche (finance branche)

Nach § 1, Abs. 19 KWG versteht man darunter Banken, Wertpapier-Dienstleister und Versicherungen; im Gesetzestext sind nähere Abgrenzungen vorgenommen. Siehe Finanzindustrie, Finanzsektor.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen