BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Fringe, Benefits

Fringe Benefits (so auch im Deutschen gesagt; fringe = Umrandung)

Zusatzleistungen von Unternehmen an Beschäftigte wie vor allem Zuschüsse zur (Kranken-, Unfall-, Lebens-, Erwerbsunfähigkeits-)Versicherung, Nutzung eines Dienstwagens, Zahlung von Fahrgeld, verbilligte Abgabe von Waren usw. Nach Schätzungen müssten im Jahr 2006 gut acht Prozent solcher Zusatzleistungen den Brutto-Arbeitslöhnen zugerechnet werden. Wegen der fehlenden oder unvollständigen Statistik ist es daher auch für die Zentralbank sehr schwer, die tatsächlichen Arbeitskosten genau zu berechnen. Siehe Arbeitgeber- Darlehn, Baukosten-Zuschuss, Bonus, Belegschafts-Aktien, Beschlaggeld, Firmenkreditkarte, Lohndrift, Lohnstückkosten, Mitarbeiter-Optionen, Prämie, Verlustübernahme, persönliche. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Oktober 2006, S. 36 ff. (Schere zwischen Effektiv- Verdienst und Tarif-Verdienst, S. 38: Erklärungen).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen