BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Fräuleingeld, Zwangsabgabe

Fräuleingeld ([princess bridal] trousseau)

Eine frühere Zwangsabgabe, um einer Prinzessin bei ihrer Verheiratung eine standesgemässe Mitgift zu gewährleisten. Siehe Apanage, Brautgeld, Heiratsgeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen