BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Eventual-Kasse, Vorsichts-Kasse

Eventual-Kasse auch Vorsichts-Kasse (contingency cash)

Die Haltung von Bargeld über den an sich notwendigen Bedarf hinaus, um gegen allfällige und das normale Mass überschreitende Kassenausgänge gewappnet zu sein oder weil man mit dem (pünktlichen) Zahlungseingang aus investierten Vermögensgegenständen nie mit letzter Sicherheit rechnen kann. In der Nationalökonomik in zahlreichen Modellen im einzelnen erörtert. Siehe Bargeldquote, Liquiditätspräferenz, Reservesockel. Vgl. Monatbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2007, S. 52 (Vorsichts-Sparen und Einkommensunsicherheit; Formel zur Schätzung). Eventualschuld (contingent liability: Eine mögliche Verpflichtung (in Form einer Zahlung) aus vergangenen Geschäftsvorfällen. Diese ist augenblicklich nicht genau feststellbar, weil ihre Verwirklichung erst noch durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer kommender Ereignisse bestätigt werden muss; wobei diese künftigen Umstände nicht vollständig unter der Kontrolle des Unternehmens liegen, oder die Verpflichtung deshalb nicht als Schuld erfasst wurde, da ein Abfluss von Ressourcen zur Erfüllung dieser Verpflichtung nicht wahrscheinlich ist oder die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden kann. -Die IFRS/IAS-Regeln erläutern jeden der drei Fälle ausführlich. Siehe Aval, Bürgschaft, Eventualforderung, Garantie, Patronatserklärung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen