BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Enforcer, Deutschen

Enforcer (so auch im Deutschen gesagt; seltener: Bilanz-Kontrolleur)

Die Rechnungslegung börsennotierter Unternehmen muss ab dem Stichtag ultimo Dezember 2004 neben der Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer auch einem Audit durch einen externen Revisor unterzogen werden. In Deutschland ist dieses Enforcement-Verfahren zweistufig. Auf der ersten Stufe steht ein unter privatrechtlicher Trägerschaft, in Benehmen mit dem Bundesministerium für Justiz von Verbänden der berufs-und Interessensvertretung gegründeter Verein, die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) in Berlin. Auf der zweiten Stufe steht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Aufsichtsbehörde mit hoheitlicher Befugnis. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 178 ff. (dort auch nähere Angaben über der neuen Bilanzkontrolle unterliegenden Unternehmen; Organisatorisches). Enlarged Contact Group on the Supervision of Collective Investment Funds, ECG: Im Jahr 1970 gegründeter Arbeitskreis mit dem Ziel, aufsichtliche Erfahrungen in Bezug auf Kapitalanlagegesellschaften auf internationaler Ebene auszutauschen.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen