BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Einfuhr-und, Zahlungsbewilligung

Einfuhr-und Zahlungsbewilligung, EZB (import and payment permit)

In Deutschland während der Zeit der Devisen-Zwangswirtschaft die Erlaubnis der zuständigen Behörden, eine Ware importieren zu dürfen, verbunden mit der Zusage, dafür Devisen zur Verfügung zu stellen. Siehe Devisenzuteilungsbestätigung, Parallelitätsgebot.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen