BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Enforcement, Endorsement

Enforcement und Endorsement (so auch im Deutschen gesagt)

Aufsichtsrechtlicher Begriff, mit dem die (EU-weite bzw. auch internationale) Durchsetzung bestimmter Vorschriften zur Rechnungslegung und Prüfung beschrieben wird. In einem zweistufigen Verfahren kontrollieren die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Abschlüsse von Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel am amtlichen oder geregelten Markt in Deutschland zugelassen sind. Mit der Aufsichtsbehörden vieler Länder, aus denen Unternehmen zugelassene Papiere in Deutschland in den Börsenhandel gebracht haben, bestehen hinsichtlich des Enforcement entsprechende Absprachen. Siehe Audit, CESR, Enforcer, Lead Supervisor. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 71 f. (Bericht über Leitlinien), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 58 f. (Gründung einer European Enforcers Coordination Session; Datenbank zum Enforcement), S. 179 (Ablauf-Schema), S. 180 (Abstimmung mit Wirtschaftsprüferkammer), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 188 ff. (Anlassprüfungen, Stichproben-Prüfungen; Benehmen bei Fehlerfeststellung; Bussgeldverfahren) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen