BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Due, Diligence

Due Diligence (so auch im Deutschen gesagt)

Allgemein (als ein Rechtsbegriff aus dem Angelsächsischen, ab etwa 2000 in die deutsche Sprache mehr und mehr vorgedrungen) die im (Wirtschafts-)Verkehr notwendige Sorgfalt. Die erforderliche Sorgfalt beim Handeln auf dem Finanzmarkt, und hier im besonderen bei der Abwägung der Risiken aller Art. Siehe Compliance, Kundenberatung, Mindestanforderungen an das Risikomanagement, Rating, Risikomanagement. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 183 (in Bezug auf Hedge-Fonds), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 131 (in Bezug auf Interessenskonflikte bei einer Bank).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen