BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Domizil, Kapitalanlagegesellschaften

Domizil (domicile)

Im besonderen bei Kapitalanlagegesellschaften der juristisch angegebene (also nicht unbedingt auch der tatsächliche!) Sitz eines Fonds. Davon hängt in erster Linie die erfolgversprechende Rechtsverfolgung bei Betrug und andere Unregelmässigkeiten, in manchen Fällen auch die steuerliche Behandlung des Ertrags ab. Siehe Domizil- Verschleierung, Nominee, Offshore-Finanzplätze.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen