BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Gesellschaft, Ad-hoc-Publizität

Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität (DGAP)

Im Jahr 1996 gegründete Servicegesellschaft, welche nach Beauftragung durch ein Unternehmen alle Mitteilungs-und Veröffentlichungspflichten übernimmt, die diesem aus § 15, Abs. 1 bis Abs. 4 WpHG erwachsen. Siehe Auslagerung, Back-off-Bereich.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen