BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Desinvestition, Minderung

Desinvestition (devestation)

Die Minderung des Kapitalstocks in einer Volkswirtschaft durch Abgänge, wie etwa Zerstörung infolge Naturkatastrophen oder die Unterlassung von Ersatzinvestitionen. Im betrieblichen Rechnungswesen eine Einzahlung als Folge der Umwandlung von Betriebsgütern in Zahlungsmittel. Siehe Investition.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen