BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Depotgesetz, Deutschland

Depotgesetz (safe custody act)

In Deutschland rechtliche Grundlage für die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren. Das Gesetz dient dem Schutz der Wertpapiereigentümer, die ihre Wertpapiere hinterlegen bzw. auch elektronisch verwalten lassen. Die Bestimmungen des Depotgesetzes gelten auch für die Schuldbuchforderungen. Siehe Dematerialisierung, Depotunterschlagung, Verwahrstelle, Zentralverwahrer, Zwischenverwahrer.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen