BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Chausseegeld, Wegegeld

Chausseegeld auch Wegegeld (turnpike toll)

In früherer Zeit eine von Fuhrwerken in Bargeld sofort zu entrichtende Abgabe für die Nutzung bestimmter Strassen, der heutigen Maut vergleichbar. Das Chausseegeld floss in der Regel der Landskasse zum Zweck des Neubaus und der Unterhaltung der Strassen zu. An den gebührenpflichtigen Strassen waren zur Einkassierung dieser Abgabe Schlagbäume und Einnehmer-Häuschen angelegt. Die Postkutschen rechneten das jeweils zu entrichtende Chausseegeld (zusammen mit dem Brückengeld, Furtgeld, Schmiergeld und Torgeld) in die Taxe ein. -Manchmal wird zwischen Chausseegeld einerseits und Wegegeld andererseits unterschieden. Danach ist das Wegegeld eine Abgabe für die Erlaubnis, eine Strasse zu nutzen; Inhaber eines Freibriefs waren daher von dieser Gebühr ausgenommen, sie war mit dem bezahlten Permissionsgeld abgegolten. Demgegenüber ist das Chausseegeld einen Zahlung zum Unterhalt der Strasse. Siehe Baumgeld, Brückengeld, Citymaut, Dieselgeld, Fährgeld, Furtgeld, Hafengeld, Geleitgeld, Krangeld, Maut, Mautgeld, Permissionsgeld, Schirmgeld, Schutzgeld, Torgeld, Transitgeld, Ungeld, Vignette, Wägegeld, Wartegeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen