BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Callgeld, Ausleihungen

Callgeld (call money)

Wenn nicht anders definiert, Ausleihungen zwischen Instituten mit dem Recht, den Betrag jederzeit auf kurze Zeit (in der Regel 24 oder 48 Stunden) zu kündigen. Siehe Tagesgeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen