BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Bundesanleihen, Bunds

Bundesanleihen, Bunds (federal bonds)

In Deutschland neben Anleihen des Bundes auch die seiner Sondervermögen. Die Wertpapiere haben standardisierte Zins-und Kapitalfälligkeiten (am 4. Jänner bzw. 4. Juli). Dabei können ja nach Emissionstermin Anleihen mit einem kurzen (unterjährigen) oder langen (überjährigen) ersten Kupon entstehen.Bundesanleihen sind hinsichtlich ihrer Konditionen eine wichtige Orientierungsgrösse für den Markt gesamthaft. Der Zehnjahres-Bund gilt bis anhin als Benchmark sowohl für die deutschen als auch für die europäischen Anleihemärkte. Seit März 2006 legt der Bund auch an den Index der Konsumentenpreise im Euroraum gebundene Anleihen auf, volkstümlich "Inflationsbonds" genannt; rund fünf Prozent der Kreditaufnahme des Bundes sollen nach und nach durch solche Titel gedeckt werden. Zuvor hatten schon Italien und Frankreich entsprechende Wertpapiere begeben. -Gemäss § 36 BörsG sind Bundesanleihen an jeder deutschen Börse automatisch im Segment amtlicher Handel und nach § 52 BörsG auch im geregelter Markt zugelassen. Siehe Futures, Zinsswap. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2006, S. 31 ff. (S. 33: Übersicht der GeldBrief- Spannen deutscher Bundesanleihen seit 1991).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen