BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Bottom-Down, Deutschen

Bottom-Down (so auch im Deutschen gesagt)

Eine besondere Art eines Optionsscheins, in dessen Bedingungen ein Schwellenwert (Bottom) für das Finanzprodukt festgesetzt ist. Bleibt der Bezugskurs während der gesamten Laufzeit (europäische Ausübung) unterhalb dieses Schwellenwertes, dann erhält der Besitzer des Optionsscheins eine festgelegte Rückzahlung. Steigt der Bezugskurs aber über den Schwellenwert, so verfällt der Schein und wird wertlos. Siehe Sleepy, Warrant.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen