BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Borgkraft, Kreditnehmer

Borgkraft (credit capacity)

Die einem öffentlichen oder privaten, inländischen oder ausländischen Kreditnehmer seitens der Bank zugeschriebene Fähigkeit, gewährte Darlehn vertragsgemäss zurückzuzahlen; manchmal auch Leihkraft und Kreditwürdigkeit genannt. Siehe Bonität, Kreditlinie, Rating, Scoring.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen