BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Börsenpflicht, Verpflichtung

Börsenpflicht (mandatory exchange trading rule)

Verpflichtung der Börsenmitglieder, sämtliche Aufträge über die Börse abzuwickeln. Die Börsenpflicht ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich gesetzlich geregelt; vgl. für Deutschland § 22 BörsG. Siehe Inhouse- System, Internalisierung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen