BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Bilanzpolizei

Bilanzpolizei

Mit der Inkraftsetzung des Bilanzkontrollgesetzes am 1. Juli 2005 prüft die neu eingerichtete und privatrechtlich organisierte Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR) auf Verdacht oder stichprobenartig die Abschlüsse von börsennotierten Unternehmen. Kooperieren Unternehmen nicht mit der so genannten Bilanzpolizei, prüft auf der zweiten Stufe die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Grundlage der Prüfungen sind die Rechnungslegungsvorschriften nach IFRS.