BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Biergeld, Früher

Biergeld (beer money)

1 Früher eine verbreitete Abgabe, die Bierbrauern (brewers) auferlegt wurde, auch Bierakzise (beer excise) genannt. Die Einnahmen aus dem Biergeld waren zwar nicht sehr hoch. Jedoch gingen sie regelmässig ein und waren daher seitens der jeweiligen Finanzbehörde für längere Zeiträume planbar. 2 In älteren Dokumenten auch Trinkgeld in der Bedeutung einer Zahlung, die gelegentlich einer Arbeitsleistung einer Person von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsgrund auf sie besteht, zusätzlich zum Lohn für die Arbeitsleistung gegeben wird, auch Bedienungsgeld und früher Douceur (tip, douceur) genannt. 3 Wertmarke (Jeton; token, chip), die zum Bezug einer bestimmten Menge Bieres berechtigt, von verschiedenen Veranstaltern früher und auch noch heute oft als Werbemittel eingesetzt. Die als Münze (beer chip) ausgeprägten älteren Jetons sind Sammerobjekte; seltene Stücke erreichen heute hohe Preise. 4 Ein Abzug vom Lohn für die Verköstigung (boarding) durch den Arbeitgeber, also nicht unbedingt nur für verabreichtes Bier. 5 Früher auch Zulage zum Sold an Truppenteile, die für besonders anstrengende oder gefahrvolle Aufgaben eingesetzt wurden. 6 Ausbezahltes Kindergeld (child-care allowance) in der Unterschicht, weil und insofern die staatliche Transferleistung von den Erwachsenen in dem Privathaushalt für alkoholische Getränke zweckentfremdet wird. 7 Erbetteltes Geld vor allem von herumsitzenden Jugendlichen (Punkern; punks), die gruppenweise in städtischen Gefilden anzutreffen sind und ihre Zeit mit Biertrinken totschlagen 8 Geringer Betrag (small sum), Anerkennungsgebühr (nominal fee) als Gegenleistung für eine Gefälligkeit.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen