BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Beschäftigungspolitik, Massnahmen

Beschäftigungspolitik (employment policy)

Alle Massnahmen zur Sicherung eines hohen Grades an beruflicher Tätigkeit innert der arbeitsfähigen Bevölkerung. Dies ist entgegen unzähliger anderslautender Aussagen grundsätzlich nicht Sache der Zentralbank. Deren Aufgabe besteht vielmehr darin, die Masstabeigenschaft des Geldes zu garantieren. Stabiles Geld ist jedoch die unerlässliche Voraussetzung für das Gelingen aller Massnahmen der Arbeitsmarktpolitik. Siehe Wachstum-Beschäftigung-Zusammenhang. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Januar 2002, S. 36 ff., Monatsbericht der EZB vom April 2007, S. 51 ff. (Entwicklung der sektoralen Beschäftigung im Euroraum seit 1991; S. 52: Übersicht), Monatsbericht der EZB vom November 2007, S. 56 ff. (Besonderheiten der Arbeitslosen-Statistik; Wichtiges zur Erhebungstechnik).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen