BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Bedienungsgeld, Teil

Bedienungsgeld (service, charge, tip)

Teil der Personalkosten in einem Gastronomiebetrieb, wenn die Entlohnung der Kellner und Serviererinnen über eine variabel gestaltete (vom geleisteten Zeiteinsatz oder Umsatz abhängige) Prämie oder als Bestandteil des Festlohns erfolgt, also nicht auch prozentual vom Gast zu tragen ist. Vor allem im Hotel-und Gaststättengewerbe verbreitete Form der Zahlung eines bestimmten, anteiligen oder freiwillig geleisteten und dann ortsüblichen Betrags seitens des Gastes zu den in Rechnung gestellten Dienstleistungen. Siehe Douceur, Trinkgeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen