BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Barmarge, Goldmarkt

Barmarge (cash margin)

Vor allem auf dem Goldmarkt übliche Bezeichnung für den Prozentsatz an Zentralbankgeld (in der Regel 35 Prozent), der bei einem Terminkontrakt (üblicherweise mindestens 100 Unzen, etwa 3 Kilogramm) hinterlegt werden muss. Dieser Margenbetrag wird auf ein eigenes Margenkonto gutgeschrieben und bleibt dort bis zur Fälligkeit des Kontraktes blockiert. Fällt der Goldpreis nach Vertragsabschluss, dann muss eine zusätzliche Margendeckung beschafft werden; denn die Kreditierung (von 65 Prozent) bezieht sich stets auf den Marktwert des Termingoldes. Siehe Bonitätsrisiko, Einschuss, Margenausgleich, Margendeckung, Rohstoff-Terminvertrag, Schwankungsmarge, Sicherheitsmarge, Unterlegung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen