BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Banknote, Note

Banknote manchmal nur Note, daneben auch Geldschein (bank note)

Ursprünglich das Schuldversprechen der ausgebenden Bank, den Geldschein zum Nennwert jederzeit in Edelmetall einzulösen. Heute ein Papier, das die Funktion eines gesetzlichen Zahlungsmittels ausübt: Papiergeld. Siehe Begültigung, Guilloche, Papiergeld, Umlaufsfähigkeit, Zentralbank, Zettel, Zettelbank.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen