Dresden (dapd-lsc). Der Angeklagte hatte gestanden, von 2008 bis 2010 Bodybuilder bundesweit mit den aus dem Ausland stammenden Mitteln beliefert und rund eine Million Euro umgesetzt zu haben.
Der Vorsitzende Richter Jürgen Scheuring sagte, 'der Angeklagte hat in einem Umfang mit Dopingmitteln gehandelt, der in Ostdeutschland einmalig ist.' Er warf ihm auch vor, mit hoher krimineller Energie vorgegangen zu sein.
Nach Feststellungen des Gerichts hatte sich der Angeklagte in mindestens 60 Fällen auf illegale Weise Zigtausende Tabletten und Ampullen beschafft, um sie gewinnbringend an seine Abnehmer weiterzuverkaufen. Der Angeklagte muss nach der Entscheidung nun auch rund 20.000 Euro an die Staatskasse zahlen.
Die Staatsanwaltschaft hatte viereinhalb Jahre Haft gefordert und argumentiert, der Mann habe auch mit gesundheitlich bedenklichen Stoffen gehandelt. Die Verteidigung plädierte auf eine Strafe von maximal drei Jahren.
Der angeklagte Versicherungsmakler hatte die Vorwürfe eingeräumt und als Motiv angegeben, er habe mit dem Handel 'etwas dazuverdienen' wollen. Nach eigenen Angaben betreibt er bereits seit vielen Jahren Bodybuilding und konsumierte einen Teil der Mittel selbst.
Die Präparate stammten aus Serbien, Iran und Pakistan. Die Ermittlungen gegen den Dresdner waren ins Rollen gekommen, nachdem ein anderer Händler aufgeflogen war. Strafverschärfend wertete die Kammer, dass der Angeklagte auch nach einer Durchsuchung Anfang 2009 weitergemacht habe.
Ein Toxikologe sagte, die gehandelten Substanzen im vorliegenden Fall seien überwiegend von guter Qualität gewesen. Üblich seien inzwischen künstliche Hormone aus zweifelhaften Quellen in China und Indien, die oftmals in Schmuddelküchen oder von Bodybuildern selbst zusammengebraut würden. Für Bodybuilder liege das größte gesundheitliche Risiko auch darin, dass sie die Stoffe in einer 'hemmungslosen Überdosierung' lange und sorglos konsumierten, mit entsprechenden Nebenwirkungen. Die Gefährlichkeit liege in der schleichenden Wirkung, erklärte er.
Der jüngere Bruder des Angeklagten wurde bereits Anfang Januar vom Amtsgericht Dresden wegen Beihilfe zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
dapd


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