Finanztipps zum Jahresende - Altersvorsorge - Garantiezins - staatliche Förderung - Riester - Rürup - bAV - Freistellungsauftrag - Steuerklassenwechsel

Finanztipps zum Jahresende

Finanztipps zum Jahresende - Altersvorsorge - Garantiezins - staatliche Förderung - Riester - Rürup - bAV - Freistellungsauftrag - Steuerklassenwechsel

Es sind noch etwa zwei Monate bis 2016. Zum Ende des Jahres ist es sinnvoll, noch einmal auf die wichtigsten Themen bei den Finanzen zu schauen, um keine Termine zu versäumen oder finanzielle Vorteile zu verschenken. Worauf Verbraucher bis zum Jahresende achten sollten, habe ich kurz zusammengestellt:

 1. Altersvorsorge aufgrund der Niedrigzinsphase überprüfen: Die Niedrigzinsphase ist offensichtlich kein kurzfristiges Phänomen, sondern wird uns hierzulande laut Prognosen namhafter Volkswirte weitere Jahre begleiten. Die aktuelle Lage ist geprägt von Renditen deutscher Staatsanleihen, die auf Zehnjahressicht nur noch rund 0,6 Prozent abwerfen. Was bedeutet das für meine Altersvorsorge im derzeitigen Marktumfeld? Führt die  aktuelle Sparrate zum geplanten Rentenbeginn zu einer ausreichenden Versorgung? Bei diesen Fragen wird klar, dass der persönliche Altersvorsorgemix regelmäßig zu prüfen ist. Bei Lebens- oder Rentenversicherungen bietet es sich an, die vom Versicherer jährlich angebotenen Dynamisierungen wahrzunehmen. So steigert man seine Sparquote, ohne seinen Geldbeutel zu stark zu belasten. Wer bei seinem Vorsorgesparen bisher weitgehend auf sichere Anlageformen setzte, wird seine Sparrate erhöhen müssen; und zwar wesentlich stärker als derjenige, der sich jetzt zur Beimischung von Substanzwerten entschließt. Hier erachten Experten für konservative Anleger einen moderaten Anteil von rund 25 Prozent als sinnvoll. Als Substanzwerte können zum Beispiel Aktienfonds oder vermögensverwaltende Mischfonds ins Depot genommen werden.  

 2. Garantiezins bei Lebensversicherungen wird nicht abgeschafft: Viele Print- und Online-Medien titelten jüngst „Der Garantiezins wird abgeschafft“. Diese Meldungen sind falsch. Richtig ist vielmehr, dass der Höchstrechnungszins – eine Rechengröße der Versicherungsaufsicht – von 2016 an abgeschafft werden soll, sofern der Referentenentwurf des neuen Versicherungsaufsichtsrechts Gesetzeskraft erlangen wird. Der für klassische Rentenversicherungen maßgebliche Garantiezins ist auch in Zukunft weiterhin für Neuverträge erhältlich; allerdings nur noch bei finanzstarken Anbietern. Keine Auswirkungen wird es auf bestehende Verträge geben. Sie sollten in jedem Fall aufrechterhalten und bis zum geplanten Laufzeitende bespart werden.

 3. Bei staatlicher Altersvorsorge komplette Förderung sichern:

a)Riester-Rente: Bei Riester-Verträgen sind Zuzahlungen bis zur Höchstgrenze möglich, um die volle Förderung auszuschöpfen. Die Zuzahlung für 2015 kann noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres erfolgen. Achtung: Der Zulagenantrag für das Jahr 2013 ist dem Anbieter auch spätestens zum 31. Dezember 2015 vorzulegen. Mit einem Dauerzulagenantrag entfallen die jährlichen Angaben zum rentenversicherungspflichtigen Einkommen. Dann sind dem Anbieter nur noch relevante Änderungen mitzuteilen, zum Beispiel die Geburt eines Kindes. Die Untergrenze für den Eigenbeitrag liegt für alle Riester-Sparer bei 60 Euro pro Jahr. Tipp für Beamte: Sie sind nur zulagenberechtigt, wenn sie gegenüber ihrer Besoldungsstelle schriftlich die Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben.

 b) Rürup-Rente: Der Gesetzgeber hat die Attraktivität der Rürup-Rente Anfang 2015 erhöht. Seit Beginn dieses Jahres können Sparer einen höheren Anteil ihrer Beiträge in der Steuererklärung ansetzen, weil der Höchstbetrag von 20.000 auf 22.172 Euro (44.344 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten / eingetragenen Lebenspartnerschaften) heraufgesetzt wurde. Von dieser Summe sind in diesem Jahr 80 Prozent (17.737,60 Euro, Verdopplung für Berechtigte wie oben) steuerlich abzugsfähig. Die Rürup-Rente ist die einzige staatlich geförderte private Altersvorsorgeform für Selbstständige. Auch Angestellte können die Vorteile einer Rürup-Rente nutzen. Ein Rürup-Renten-Vertrag kann zum Jahresende mit einer Einmalzahlung beginnen. Außerdem kann in bestehende Verträge zugezahlt werden.

 c) betriebliche Altersversorgung (bAV): Auch bei bestehenden bAV-Verträgen können Zuzahlungen vorgenommen werden. Mit der Entgeltumwandlung, bei der in diesem Jahr bei Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen Beiträge bis zu 2.904 Euro (monatlich: 242 Euro) gefördert werden, sparen Arbeitnehmer Steuern und im Regelfall Sozialversicherungsbeiträge. Da es sich bei diesen Grenzen um Jahreswerte handelt, kann selbst ein Mitarbeiter, der mit seiner Zusage erst im Dezember begonnen hat, noch steuerbegünstigt für das ganze Jahr in seinen Vertrag einzahlen. Damit die Zuzahlung steuerlich anerkannt wird, muss sie vor dem 31. Dezember 2015 erfolgen.

4. Freistellungsauftrag muss von 2016 an mit Steuer-Identifikationsnummer (TIN) versehen sein: Freistellungsaufträge sind von Januar 2016 an unwirksam, wenn dem Kreditinstitut keine Steuer-Identifikationsnummer (TIN) des Gläubigers der Kapitalerträge vorliegt. Hintergrund dafür ist, dass die Kreditinstitute aufgrund des Einkommensteuergesetzes verpflichtet sind, einen Freistellungsauftrag ohne TIN des Kunden zu diesem Stichtag zu beenden. Um einen Freibetrag von 2016 an erneut berücksichtigen zu können, muss ein neuer Freistellungsauftrag mit gültiger TIN eingereicht werden. Dies gilt auch, wenn bei Ehepaaren ein gemeinsamer Freistellungsauftrag vorliegt, aber bisher nur von einem Ehegatten die TIN gemeldet wurde. Die TIN steht in der Regel auf dem Einkommensteuerbescheid oder auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.

 5. Steuerklasse: Wer für 2015 noch die Steuerklasse wechseln möchte, muss dies bis spätestens 30. November dem Finanzamt melden. Die neue Kombination gilt dann vom 1. Dezember an. Gestattet wird bis auf wenige Ausnahmen lediglich ein Wechsel im Jahr.

 

@ ad-hoc-news.de | 29.10.15 14:12 Uhr