Lithium, Österreich

European Lithium – Ein wichtiger Sieg

Seit Monaten berichtet European Lithium (WKN A2AR9A / ASX EUR) über vielfältige Fortschritte auf dem Wolfsberg-Projekt in Österreich. Das Gebiet an der Grenze zur Steiermark wird von European Lithium auf Lithiumvorkommen untersucht, das Areal ist jedoch nicht im Besitz der Australier. Diese haben dort nur die Explorations- und Bergbaurechte erworben.

Vielmehr ist die Glock Gut- und Forstverwaltungs GmbH (Glock Gut) Eigentümer des Gebiets, auf dem European Lithium nach Rohstoffen sucht. Und mit Glock Gut haben die Australier zuletzt einen heftigen Streit ausfechten müssen. Denn Glock Gut war der Meinung, dass der im April 2011 geschlossene Vertrag über die Explorations- und Bergbaurechte nicht mehr gilt. Die Österreicher hatten den Vertrag im Oktober 2016 für beendet erklärt. In der Folge hatte man European Lithium untersagt, das Gebiet zu betreten und zu nutzen.

Die Australier sind dagegen vorgegangen. In einem ersten Schritt hatte ein Gericht in Wolfsberg festgelegt, dass European Lithium bis zum 30. Juni 2017 das Areal weiter betreten und auch nutzen könnte. Bis dahin sollte das weitere Vorgehen geklärt werden. Jetzt hat ein Schiedsgericht eine weitere Entscheidung getroffen.

Demnach können die Australier das Wolfsberg-Projekt unterhalb der Brandhöhe auch über diesen Termin hinaus nutzen. Damit hat das Schiedsgericht zugunsten von European Lithium entschieden. Demnach ist der Vertrag von 2011 zwischen Glock Gut und European Lithium weiterhin gültig und in Kraft. Die Beendigung des Vertrags durch Glock Gut im Oktober 2016 war unrechtmäßig.

Das bedeutet, European Lithium kann, wie im Vertrag vorgesehen, das Areal weiter nutzen und alle dort notwendigen Arbeiten durchführen. Das Urteil ist mit sofortiger Wirkung rechtskräftig.

Die Entscheidung hat auch finanziell positive Folgen für European Lithium. Man musste im Laufe des Verfahrens Geld hinterlegen, um die Kosten von Glock Gut zu decken. Dieses Geld erhält man nun zurück. Es kann in die Bohrprogramme investiert werden wie auch das Geld aus verschiedenen Bonds, die zu diesem Zweck aufgelegt wurden. Der Mittelzufluss beläuft sich insgesamt auf rund 300.000 Dollar.

Die Unternehmensführung zeigt sich über die jüngste Entwicklung erfreut. Tony Sage, der Non-Executive Chairman von European Lithium, kommentiert den Ausgang des Verfahrens: „Diese Angelegenheit hat unvertretbare Verzögerungen mit sich gebracht und hat unsere Anleger sehr besorgt. Das Schiedsgericht hat diese Sorgen beseitigt. Man hat bestätigt, dass wir alle notwendigen Rechte haben, um dort ungehindert unserer Arbeit nachzugehen.“

Damit setzen sich die positiven Nachrichten rund um European Lithium fort. Der nächste Impuls könnte durch ein Ressourcenupdate kommen, an dem unabhängige Geologen gerade arbeiten.


Risikohinweis: Die GOLDINVEST Consulting GmbH bietet Redakteuren, Agenturen und Unternehmen die Möglichkeit, Kommentare, Analysen und Nachrichten auf http://www.goldinvest.de zu veröffentlichen. Diese Inhalte dienen ausschließlich der Information der Leser und stellen keine wie immer geartete Handlungsaufforderung dar, weder explizit noch implizit sind sie als Zusicherung etwaiger Kursentwicklungen zu verstehen. Des Weiteren ersetzen sie in keinster Weise eine individuelle fachkundige Anlageberatung. Es handelt sich vielmehr um werbliche / journalistische Texte. Leser, die aufgrund der hier angebotenen Informationen Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Der Erwerb von Wertpapieren birgt hohe Risiken, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Die GOLDINVEST Consulting GmbH und ihre Autoren schließen jedwede Haftung für Vermögensschäden oder die inhaltliche Garantie für Aktualität, Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der hier angebotenen Artikel ausdrücklich aus. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungshinweise.

Gemäß §34b WpHG i.V.m. FinAnV (Deutschland) und gemäß Paragraph 48f Absatz 5 BörseG (Österreich) möchten wir darauf hinweisen, dass Auftraggeber, Partner, Autoren und Mitarbeiter der GOLDINVEST Consulting GmbH Aktien der jeweils angesprochenen Unternehmen halten oder halten können und somit ein möglicher Interessenskonflikt besteht. Wir können außerdem nicht ausschließen, dass andere Börsenbriefe, Medien oder Research-Firmen die von uns empfohlenen Werte im gleichen Zeitraum besprechen. Daher kann es in diesem Zeitraum zur symmetrischen Informations- und Meinungsgenerierung kommen. Ferner besteht zwischen European Lithium Ltd. und der GOLDINVEST Consulting GmbH ein Beratungs- oder sonstiger Dienstleistungsvertrag, womit ebenfalls ein Interessenkonflikt gegeben ist.

@ ad-hoc-news.de | 30.06.17 14:24 Uhr