Bankkonto Schweiz, Geldanlage

Schweizer Bankkonto/Girokonto - ohne Mindesteinlage und ohne SCHUFA!

Swiss Bank Account - without minimum deposit! Weshalb ein Schweizer Bankkonto Durch Neuregelungen in der Abgabenverordnung wurden am 1. April 2005 die Befugnisse der Finanzbehörden und anderer staatlichen Einrichtungen erheblich ausgeweitet. Das heißt, seit 1. April 2005 kann das Finanzamt, das Arbeitsamt oder auch jede andere Behörde deutschlandweit alle Ihre Konten samt Kontostand und Kontobewegungen abfragen - auch ohne begründeten Verdacht auf Steuervergehen. Diese haben Zugang zu sämtlichen Bankkonten und Wertpapierdepots ohne richterliche Erlaubnis und ohne die Bank oder den Kontoinhaber informieren zu müssen. Das können Sie verhindern. Schnell und ganz legal! Auch Österreich und Luxemburg haben vor kurzem den automatischen Datenaustausch mit den übrigen EU-Finanzbehörden aufgenommen. Wir haben uns u.a. auf die Vermittlung von Schweizer Bankkonten spezialisiert und haben auf diesen Gebiet eine langjährige Erfahrung mit den allerbesten Verbindungen zu auserwählten Schweizer Banken vorzuweisen. Ein Schweizer Bankkonto zu besitzen, ist mit Abstand die sicherste und die diskreteste Möglichkeit sein Geld zu verwalten. Ein Schweizer Bankkonto ist nicht nur für Millionäre - so wie die Meinung weitläufig verbreitet ist. Aufgrund unserer guten und langjährigen Geschäftsverbindungen zu verschiedenen Schweizer Banken, sind wir in der Lage, ein Privat-, Giro-, oder Geschäftskonto ohne Mindesteinlage und ohne SCHUFA anbieten zu können (überwiegend alle Schweizer Banken verlangen bei einer Kontoeröffnung von Nicht-Schweizern eine Mindesteinlage in Höhe von bis zu 500.000.- Euro oder mehr). Schweizer Bankgeheimnis Das Schweizer Bankgeheimnis gehört nach wie vor zu den strengsten der Welt und kann nur im Falle einer schweren Straftat (z.B. Waffen-, Drogen- oder Menschenhandel, Geldwäsche u.ä.) von einem Schweizer Richter aufgehoben werden. Das Schweizer Bankgeheimnis ist sehr eng mit dem Schweizer Grundgesetz verknüpft und führt auf eine Jahrhunderte alte Tradition zurück. Ablehnung einer Kontoeröffnung Es gibt natürlich auch Gründe, bei denen sich Banken das Recht vorbehalten Kunden abzulehnen. Besonders bei politisch exponierten Personen kann es vorkommen, dass wegen des Reputationsrisikos Geschäftsbeziehungen vermieden werden. Gleiches gilt auch, wenn über die Herkunft des Geldes Zweifel besteht. Schweizer Banken ist es gesetzlich verboten Gelder anzunehmen, wenn die Vermutung besteht, daß diese aus krimineller Herkunft sind. Diskretion und Sicherheit Wer also auf Diskretion und Sicherheit setzt, ist mit einem Schweizer Bankkonto bestens bedient. Klarheit sollte darüber bestehen, dass Gewinne in Deutschland in der Steuererklärung nicht verschwiegen werden dürfen. Mit diesem Bewusstsein gerät niemand unverhofft in den Konflikt der Steuerhinterziehung. . Wir vermitteln folgende Bankkonten: ? Privates Schweizer Bank-/Girokonto - Standard    (ohne Mindesteinlage und ohne Schufa!) ? Privates Schweizer Bank-/Girokonto - Premium    (ohne Mindesteinlage und ohne Schufa!) ? Schweizer Geschäftskonto    (ohne Mindesteinlage und ohne Schufa!) ? Schweizer Bankkonto zur Vermögensverwaltung    (Mindesteinlage 50.000.- Euro) ? Schweizer Nummernkonto    (Mindesteinlage 100.000.- Euro) . Kontoeröffnung jetzt auch online möglich!
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Website: www.ghs-finance.com
@ ad-hoc-news.de | 05.05.14 18:16 Uhr