Bewährungsstrafen im Prozess um Torfkahn-Unglück verhängt: Knapp zwei Jahre nach dem tödlichen Torfkahn-Unglück auf der Hamme in Worpswede hat das Amtsgericht Bremen am Montag wegen fahrlässiger Tötung Bewährungsstrafen gegen zwei der vier Angeklagten verhängt. Der Bootseigner erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr, der Schiffsführer von acht Monaten. Die beiden Bootsbauer wurden freigesprochen. Die vier Männer im Alter zwischen 38 und 81 Jahren mussten sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
Vergrößern Bewährungsstrafen im Prozess um Torfkahn-Unglück verhängt | Bild: © arturbo

Der mit insgesamt 18 Menschen überladene Holzkahn «Neu Helgoland» war am 13. August 2008 kurz vor dem Anlegen gekentert. Eine 70-Jährige aus Schleswig-Holstein ertrank. Eine Frau musste wegen Lungenversagen ins Krankenhaus gebracht werden, elf weitere Menschen erlitten Prellungen und Blutergüsse. Sie mussten zudem psychologisch behandelt werden.

Richter Hans Ahlers sprach in der Urteilsbegründung von einem tragischen Unfall zu dem ein «Konglomerat von mehreren Ursachen» geführt habe. Der Unfall sei letztlich durch Eindringen von Wasser ausgelöst worden, dadurch sei Panik unter den 17 Fahrgästen ausgebrochen. Infolgedessen sei das Boot gekentert. An Bord befanden sich Landfrauen aus Bad Segeberg in Schleswig-Holstein.

Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für den Eigner ein Jahr und fünf Monate auf Bewährung und für den Bootsführer ein Jahr auf Bewährung verlangt hatte. Für die Bootsbauer hatte sie auf eine Geldstrafe plädiert.

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