Bewährungsstrafe für Misshandlung einer 13-Jährigen: Der Angeklagte lebt seit 23 Jahren mit der Mutter des Kindes zusammen
Vergrößern Bewährungsstrafe für Misshandlung einer 13-Jährigen | Bild: ©

Berlin (ddp-bln). Wegen gefährlicher Körperverletzung ist am Donnerstag ein 57-jähriger Mann vom Berliner Landgericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss der Angeklagte 1200 Euro an gemeinnützige Vereine zahlen. Der Gebrauchtwarenhändler wurde schuldig gesprochen, im Oktober 1999 seine damals 13-jährige Ziehtochter «brutal» zusammengeschlagen zu haben, so dass sie bis heute unter Rückenschmerzen leidet.

Das Mädchen hatte in seinem Auftrag Werbematerial für das An- und Verkaufsgeschäft des Ziehvaters in einer Einkaufspassage verteilen sollen. Aus Wut darüber, dass sie die Aufgabe «unzureichend» erledigt hatte, habe der Angeklagte zuerst mit einem Ledergürtel und dann mit einer Holzlatte auf sie eingeschlagen, hieß es im Urteil. Infolge der Schläge kam es zum Bruch eines Brustwirbels, der zunächst vom Arzt nicht erkannt wurde und daher nicht richtig verheilen konnte. Dies führte zu Fehlbildungen, durch die die Bewegungsfreiheit der jungen Frau bis heute eingeschränkt ist.

Der Angeklagte lebt seit 23 Jahren mit der Mutter des misshandelten Mädchens zusammen. Vor Gericht hatte er über seinen Verteidiger die Misshandlung pauschal gestanden. Der Mann ist zwar mehrfach vorbestraft, aber nicht wegen Gewalt-, sondern vorwiegend Betrugsdelikten. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Händler ursprünglich auch sexuellen Missbrauch der Ziehtochter vorgeworfen. Da die junge Frau vor Gericht als Zeugin nicht erschienen war, wurde das Verfahren diesbezüglich zur «gesonderten Verhandlung» abgetrennt.

(ddp)