Strafverschärfend sah das Gericht, dass sich der Angeklagte «unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses» an Frauen verging, die wegen selbst erlittenen Missbrauchs in der Kindheit zur Therapie waren. Durch den erneuten Missbrauch habe der Krankenpfleger einen «Schaden angerichtet, der über das hinausgeht, was sie schon erlitten haben».
Vor Gericht hat der Krankenpfleger die Vorwürfe anfangs vehement bestritten. «Ich habe mir nichts vorzuwerfen und werde kämpfen», sagte der 34-Jährige zu Prozessbeginn. Erst nach der Vernehmung der heute 23- und 27-jährigen Opfer legte er über seinen Verteidiger ein pauschales Geständnis ab.
Neben seinem Geständnis wirkte sich strafmildernd aus, dass der 34-Jährige nicht vorbestraft ist und die Taten lange Zeit zurückliegen. Daher sprach sich die Kammer entgegen dem Antrag der Opferanwälte gegen ein Berufsverbot aus.
Dem Angeklagten habe damals die Erfahrung im Umgang mit psychisch kranken Patienten und damit die professionelle Distanz gefehlt, betonte der Richter. Es gebe viele «schwarze Peter» zu verteilen, sagte er. Doch der größte gehöre der Charité, weil das Klinikum einen unerfahrenen Krankenpfleger eingesetzt habe.
Der Mann war zum Zeitpunkt der ersten Tat erst zwei Monate in der Einrichtung und hatte keine spezielle Ausbildung als Krankenpfleger in der Psychiatrie. Der Angeklagte arbeitet mittlerweile auf einer anderen Station.
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