Beuys-Witwe darf Foto-Ausstellung zu Kunstaktion untersagen: Im Rechtsstreit um ein Ausstellungsverbot für Fotografien einer Kunstaktion von Joseph Beuys (1921-1986) hat das Beuys-Museum Schloss Moyland eine weitere Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) bestätigte am Freitag in zweiter Instanz das vom Landgericht Düsseldorf 2010 verhängte Verbot und wies die Berufung des Museums gegen das Urteil zurück.
Vergrößern Beuys-Witwe darf Foto-Ausstellung zu Kunstaktion untersagen | Bild: © dapd

Düsseldorf (dapd).

Das Museum Schloss Moyland hatte 2009 in einer Ausstellung bis dahin unveröffentlichte Schwarz-Weiß-Aufnahmen des Fotografen Manfred Tischer gezeigt. Sie zeigen Beuys bei der Herstellung einer 'Fettecke' 1964 in einer Ausgabe der ZDF-Sendung 'Drehscheibe'. Eva Beuys, die Witwe des Künstlers, hatte in der Fotoserie eine Verletzung des Urheberrechts gesehen und erfolgreich auf Unterlassung geklagt.

Das OLG sprach von einer 'Einzelfall-Entscheidung mit Bedeutung' und ließ eine Revision beim Bundesgerichtshof als letzter Instanz zu - um den Sachverhalt grundsätzlich juristisch zu bestimmen.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts hätte das Museum die Fotos nicht ohne Genehmigung von Beuys' Witwe zeigen dürfen. Die Fotoserie stelle eine Umgestaltung der Beuys-Aktionskunst dar, nicht aber eine freie, nicht genehmigungspflichtige Bearbeitung. Die Aufnahmen zeigten deutlich die Handlungsabläufe des Künstlers während der Aktion, die mit der Fotoserie zugleich im rechtlichen Sinne vervielfältigt worden sei.

Eine solche Umgestaltung eines urheberrechtlich geschützten Werkes hätte deshalb einer Einwilligung des Urhebers und damit im vorliegenden Fall der Witwe von Beuys bedurft, sagte der Vorsitzende Richter des 20. Zivilsenats, Wilhelm Berneke. Es gebe zudem keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass Beuys mit den Aufnahmen einverstanden gewesen wäre. Das Urheberrecht dürfe aber nicht durch 'eigenmächtige Umgestaltung' verletzt werden.

Die Stiftung Schloss Moyland sieht in dem Urteil einen Präzedenzfall und befürchtet 'weitreichende Konsequenzen' für die Präsentation von Fotos zu künstlerischen Aktionen. 'Wir dürfen unseren eigenen Bestand nicht ausstellen. Das ist traurig', sagte die künstlerische Direktorin der Stiftung, Bettina Paust, nach dem Urteil. Nun brauche es vor solchen Ausstellungen stets eine Genehmigung. Das mache viele Museen wohl auch vorsichtiger beim Ankauf solcher Aufnahmen. Die Stiftung werde die Möglichkeit zum Einspruch aller Voraussicht nach wahrnehmen.

dapd