Für eine härtere Bestrafung jugendlicher Gewalttäter plädierte der bayerische Staatsminister für Umwelt und Gesundheit, Markus Söder (CSU). Wenn jemand mit 18 oder 19 Jahren Taten wie die von Solln verübe, müsse er nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. In Solln sei ein Mensch zu Tode gekommen, der ganz besondere Zivilcourage gezeigt habe. «Hier geht es auch um die angemessene Reaktion des Staates», sagte der CSU-Politiker.

Für die Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig ist die Tatsache, dass niemand dem Opfer von Solln zu Hilfe kam, «ein Zeichen dafür, dass die Zivilgesellschaft gerade dabei ist zu zerfallen». Sie denke, dass Hilfe in einem solchen Fall vor 20, 30 Jahren «eine größere Selbstverständlichkeit» gewesen wäre. Man müsse allerdings auch berücksichtigen, dass solche Situationen heute gefährlicher seien. Gegen die Zeugen der Gewalttat wegen unterlassener Hilfeleistung vorzugehen, hält die Richterin für wenig aussichtsreich. Zwar verpflichte das Gesetz in Notsituationen zur Hilfe, dieser Grundsatz falle aber mit der Zumutbarkeitsklausel in sich zusammen. ddp/arh