Berlin (dapd).
Auch der Bundesrat plant einen Vorstoß in diese Richtung. Die Länderkammer will am 10. Februar über einen Antrag beraten, in dem Baden-Württemberg fordert, dass die Hersteller den Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Tätowiermittel erbringen sollen. Analysen der zuständigen Ämter in Freiburg und Karlsruhe hätten ergeben, dass von derzeit eingesetzten Tätowierfarben zum Teil erhebliche gesundheitliche Risiken ausgehen.
In Stichproben seien problematische Inhaltsstoffe wie krebserregende Abbauprodukte organischer Farbmittel oder auch Farbstoffe, die keinerlei Gesundheitsprüfung durchlaufen haben, festgestellt worden, heißt es in dem Antrag. Außerdem könnten mikrobiologische Verunreinigungen der Tätowierfarbe schwerwiegende Infektionen verursachen. In einem ersten Schritt sollten deshalb kurzfristig strengere Regelungen für Tätowiermittel in der nationalen Verordnung aufgenommen und in einem zweiten Schritt entsprechende Regelungen auf europäischer Ebene geschaffen werden.
Der Sprecher des Verbraucherministeriums sagte, Farbe für Tattoos und Permanent-Makeup unterliege den Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs. Danach müssten solche Produkte sicher sein. Darüber hinaus gebe es die Tätowiermittel-Verordnung aus dem Jahr 2008, die spezifische Anforderungen festlege. Damals seien schon gesundheitlich bedenkliche Stoffe verboten und Kennzeichnungsvorschriften verschärft worden. Um jetzt den Verbraucherschutz verstärken zu können, seien zunächst einmal wissenschaftliche Kriterien nötig.
dapd


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