Beschulungsgeld (appropriation of tuition money)
Früher Überweisung des (deutschen Zentral-)Staates an die Unterhaltsträger weiterbildender öffentlicher Schulen mit dem Ziel, dass auch finanzschwache Gemeinden entsprechende Lehrkräfte bezahlen können. Die zugewiesenen (appropriierten) Beträge wurden in der Regel über die (bei der jeweiligen Provinzverwaltung angesiedelten) Landesschul-Kasse an die einzelnen Schulträger verteilt. Siehe Appropriationsklausel, Schulgeld.




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