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Berufungsverfahren - Geldstrafe gegen Berliner NPD-Landeschef Hähnel bestätigt

03.07.09 | 13:12 Uhr

Berlin (ddp-bln) In einem Berufungsverfahren gegen den Berliner NPD-Chef Jörg Hähnel wegen Billigung des Mordes an den Arbeiterführern Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht hat das Landgericht Berlin am Freitag die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt.

Berlin (ddp-bln). In einem Berufungsverfahren gegen den Berliner NPD-Chef Jörg Hähnel wegen Billigung des Mordes an den Arbeiterführern Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht hat das Landgericht Berlin am Freitag die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Das Amtsgericht Tiergarten hatte den Lichtenberger Bezirksverordneten im Oktober 2008 wegen öffentlicher Billigung von Straftaten schuldig gesprochen. Wegen seines «geringeren Einkommens» muss der 34-jährige rechtsextreme Liedermacher allerdings nur 3000 statt 4500 Euro Strafe zahlen.

Das Gericht hatte keinen Zweifel, dass Hähnel im Dezember 2007 in einer Sitzung der Lichtenberger Bezirksverordnetenversammlung (BVV) in Lichtenberg die Tötung Luxemburgs und Karl Liebknechts gebilligt hatte. Hintergrund war ein Antrag der NPD auf Umbenennung des Lichtenberger Anton-Saefkow-Platzes in Waldemar-Pabst-Platz. Der Offizier hat den Mord an den beiden Arbeiterführern am 15. Januar 1919 maßgeblich organisiert.

In seiner Rede hatte Hähnel die Tötung der Kommunistin als «entschlossene Tat, die politisch geboten und von der deutschen Geschichte als förderlich legitimiert sei», dargestellt. Die Verteidigung argumentierte, dass der NPD-Mann die Festnahme der beiden und nicht deren Tötung gemeint habe.

Aus dem Gesamtkontext des Redebeitrags würde sich zweifelsfrei ergeben, dass der Angeklagte die «Liquidierung der beiden Personen» als «entschlossene Tat» bezeichnet habe, hieß es im Urteil. Das Berufungsgericht teilte die Auffassung der Vorinstanz, wonach diese Äußerung zur Folge haben könnte, dass «andere meinen könnten, dass politisch Andersdenkende auf diese Weise aus dem Weg geschafft werden können». Hähnel habe damit die «Grenzen der Meinungsfreiheit verletzt».

ddp/beb/muc

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