Berlin (ots) - Ein gutes Urteil. Die sogenannte Staatenimmunität schützt Staaten (nicht Personen) vor der Verfolgung durch die Justiz anderer Staaten. Damit wird - nach dem Abschluss zwischenstaatlicher Verträge über Wiedergutmachung und Reparationen - die große Auf- und Abrechnung verhindert. Italien müsste die Nachkommen der 100 000 Libyer, die bei der Unterwerfung ihres Landes unter Mussolinis Herrschaft umkamen, und die Überlebenden italienischer Giftgasangriffe im Abessinien-Krieg entschädigen. Im übrigen hindert niemand Deutschland, auf außergerichtlichem Weg den Klägern entgegenzukommen - mit mehr als einer läppischen Summe von 800 000 Euro.

Originaltext: Berliner Zeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/100787 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_100787.rss2

Pressekontakt: Berliner Zeitung Bettina Urbanski Telefon: +49 (0)30 23 27-9 Fax: +49 (0)30 23 27-55 33 berliner-zeitung@berlinonline.de