Bergbaubetroffene werden entschädigt: Das Urteil im Muster-Prozess um Beeinträchtigungen der Lebensqualität durch bergbaubedingte Erschütterungen ist rechtskräftig. Der Bergbaukonzern RAG verzichtet auf ein Revisionsverfahren.
Vergrößern Bergbaubetroffene werden entschädigt | Bild: © dapd

Saarbrücken/Herne (dapd-rps).

Zwar habe man 'nicht unerhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken', teilte der Konzern am Freitag in Herne mit. In Anbetracht der Beendigung des Steinkohlebergbaus im Saarland zum 30. Juni 2012 und weil die Erderschütterungen teilweise erheblich gewesen seien, wolle man nun 'einen Schlussstrich' unter die Entschädigungsfrage ziehen. Die RAG werde daher 'geltend gemachte berechtigte Ansprüche der Betroffenen auf der Basis der Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken regulieren'.

In dem Prozess hatte das Gericht Ende November einem Hausbesitzer aus dem saarländischen Lebach eine Entschädigung in Höhe von 1.140 Euro zugesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Kläger in den Jahren 2005 und 2006 in insgesamt vier Monaten unter bergbaubedingten Erschütterungen gelitten hat. Die Stadtverwaltung von Lebach, die den Musterprozess gegen die RAG finanziert hatte, war direkt nach dem Urteil davon ausgegangen, dass die Entscheidung Auswirkungen auf rund 1.500 Haushalte haben könnte.

dapd