Bayerns Shisha-Wirte fürchten um ihre Existenz: Die Betreiber von Shisha-Cafés in Bayern fürchten um ihre Existenz. Das per Volksentscheid eingeführte strenge Rauchverbot betrifft auch ihre namensgebenden Wasserpfeifen. Dagegen gehen die Wirte zwar inzwischen gerichtlich vor, einen Eilantrag auf Aussetzung des Gesetzes hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof allerdings jüngst abgelehnt.
Vergrößern Bayerns Shisha-Wirte fürchten um ihre Existenz | Bild: © dapd

München (dapd-bay). Nach Angaben der Betreiber steht nun ein ganzer Gastronomiezweig mit bayernweit 540 Betrieben vor dem Aus.

Es ist ruhig im 'Shisha Palast' in München. Nur an wenigen Tischen sitzen Gäste. Es seien weniger geworden, seit das Rauchverbot in Kraft sei, sagt Betreiber Frank Mansory. Er klagt derzeit vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof dagegen, dass sich das Rauchverbot auch auf die Shishas bezieht. Rund eine Million Euro habe er in sein Lokal investiert und der Mietvertrag laufe für zehn Jahre - das seien weitere 700.000 Euro. Wenn nötig, werde er bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen, um sein Restaurant zu retten, sagt Mansory.

Der Sprecher der bayerischen Shisha-Wirte, Bodo Meinsen vom 'Bündnis für Freiheit und Toleranz' (BFT) sagt, auch die anderen Shisha-Wirte warteten auf das Urteil im Hauptverfahren. Es wird aber voraussichtlich erst nächstes Jahr fallen. Viele Betreiber der Cafés und Restaurants wüssten nicht, wie sie die Monate bis dahin überstehen sollen, sagt Meinsen. Um allzu große Umsatzeinbußen zu vermeiden, bietet daher der eine oder andere Wirt seinen Gästen, trotz drohender Bußgelder, die Rauchgeräte weiter zur Benutzung an.

Die Gastronomen seien über die aktuelle Ablehnung ihres Eilantrags maßlos enttäuscht, sagt Meinsen. Das Gericht habe nicht gelten lassen, dass es nicht wissenschaftlich erwiesen sei, dass der Wasserpfeifenrauch Dritten schade. Zudem würde nicht berücksichtigt, dass viele Cafés bereits dazu übergegangen seien, Alternativmethoden zu verwenden, bei denen weder Kohle noch Tabak verwendet werde und die mit dem Rauchen einer Zigarette oder Zigarre nicht mehr verglichen werden könnten. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008, auf das sich das Bayerische Verfassungsgericht bei der Ablehnung des Eilantrags berufen habe, werfe aber den Rauch von Zigarette und Shisha, 'in einen Topf'.

Zudem kritisiert Meinsen, dass es keine ausreichende Übergangsfrist für die Wirte gegeben habe. Es wäre keine Zeit gewesen, das gastronomische Konzept zu ändern und dem drohenden Bankrott zu entgehen. Das Gericht hat dagegen entschieden, dass diese Frist bereits gewährt wurde, da schon im April 2010 bekannt geworden sei, dass es das Volksbegehren 'Für echten Nichtraucherschutz' geben werde. Deswegen habe die Branche sich auf ein Rauchverbot einstellen können. Meinsen sieht das anders. Erst Anfang Juli, argumentiert er, habe festgestanden, dass ab August in ganz Bayern tatsächlich nicht mehr geraucht werden dürfe. Diese Frist sei zu kurz gewesen.

dapd