München (dapd-bay). Faltlhauser war zum Zeitpunkt des folgenschweren Erwerbs der österreichischen Hypo Group Alpe Adria (HGAA) Vizechef des Verwaltungsrates der BayernLB, Naser Vorsitzender. Die Bank wirft den beiden vor, ihre Pflichten grob fahrlässig verletzt zu haben.
Bereits seit vergangenem Jahr liegen entsprechende Klagen gegen den ehemaligen Vorstand der BayernLB vor. Die Summe von 200 Millionen Euro gilt dabei für die inzwischen zehn Beklagten zusammen. Die Klagen gegen den ehemaligen Vorstand hatte damals der aktuelle Verwaltungsrat eingereicht. Die Klagen gegen Faltlhauser und Naser stammen nun vom aktuellen Vorstand.
Insgesamt hat die Landesbank bei der HGAA 3,7 Milliarden Euro verloren. Gegen die anderen damaligen Mitglieder des Verwaltungsrates, zu denen mit Erwin Huber, Günther Beckstein und Georg Schmid weitere CSU-Größen zählen, wird die Bayern LB wohl nicht klagen. Bei ihnen hatte ein Gutachten zwar Fehlverhalten, jedoch keine grobe Fahrlässigkeit festgestellt. Die BayernLB wollte sich am Mittwoch nicht zu den Vorgängen äußern.
Wann die Klagen verhandelt werden, ist unklar. Da im Zusammenhang mit dem Kauf der HGAA aber auch Strafverfahren laufen, die sich selbst hinziehen, gilt eine schnelle Bearbeitung als unwahrscheinlich. In Würzburg hat das Verwaltungsgericht sogar angeregt, das Verfahren ruhen zu lassen.
Faltlhauser war fast zehn Jahre Finanzminister im Freistaat. In diesen Zeitraum fiel der Kauf der österreichischen Bank, mit der der damalige Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) und Faltlhauser die BayernLB zu einer internationalen Großbank ausbauen wollten. Faltlhauser soll damals Druck auf den Vorstand ausgeübt haben. Als die BayernLB kurz zuvor bei der österreichischen Bank BAWAG nicht zum Zuge gekommen waren, soll er gesagt haben, der Vorstand sei 'zu blöd, eine Bank zu kaufen'.
Dass die Klagen gegen Naser und Faltlhauser jetzt vor Verwaltungsgerichten eingereicht wurden, liegt daran, dass sie öffentliches Recht betreffen, wie die Sprecherin des Verwaltungsgerichts München erklärte. Die BayernLB als Anstalt des öffentlichen Rechts klage gegen ehemalige Mitglieder eines ihrer Organe.
dapd


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