München (dapd). Bayerns Ex-Finanzminister Faltlhauser (CSU) war zum Zeitpunkt des folgenschweren Erwerbs der HGAA Vizechef des Verwaltungsrats der BayernLB, Ex-Sparkassenpräsident Naser der Vorsitzende. Die Bank wirft den beiden vor, ihre Pflichten grob fahrlässig verletzt zu haben.
Bereits seit vergangenem Jahr liegen entsprechende Klagen gegen den ehemaligen Vorstand der BayernLB vor. Die Summe von 200 Millionen Euro gilt dabei für die inzwischen zehn Beklagten zusammen. Die Klagen gegen den ehemaligen Vorstand hatte der aktuelle Verwaltungsrat eingereicht. Die Klagen gegen Faltlhauser und Naser stammen nun vom derzeitigen Vorstand.
Insgesamt hatte die Landesbank bei der HGAA 3,7 Milliarden Euro verloren. Die anderen damaligen Mitglieder des Verwaltungsrats, zu denen mit Erwin Huber, Günther Beckstein und Georg Schmid weitere CSU-Größen zählen, bleiben von Klagen verschont. Bei ihnen hatte ein Gutachten zwar Fehlverhalten, jedoch keine grobe Fahrlässigkeit festgestellt. Die BayernLB wollte sich am Mittwoch nicht zu den Vorgängen äußern.
'Zu blöd, eine Bank zu kaufen'
Faltlhauser war fast zehn Jahre Finanzminister im Freistaat. In diesen Zeitraum fiel der Kauf der österreichischen Bank, mit der der damalige Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) und Faltlhauser die BayernLB zu einer internationalen Großbank ausbauen wollten. Faltlhauser soll damals Druck auf den Vorstand ausgeübt haben. Als die BayernLB kurz zuvor bei der österreichischen Bank BAWAG nicht zum Zuge gekommen waren, soll er gesagt haben, der Vorstand sei 'zu blöd, eine Bank zu kaufen'.
Die Opposition reagierte mit Genugtuung auf die Klageerhebung. 'Wir sehen uns in den Ergebnissen des Landesbank-Untersuchungsausschusses voll bestätigt', sagte der Vizevorsitzende des Gremiums, Harald Güller (SPD). Grünen-Finanzexperte Eike Hallitzky bezeichnete den Schritt als 'überfällig'. Die Oppositionspolitiker forderten Klagen gegen die übrigen CSU-Verwaltungsräte. Güller sagte: 'Alle haben Verantwortung getragen, aber die CSU hat mit Faltlhauser einen Sündenbock benannt.'
Der BayernLB-Vorstand hatte jedoch bereits vor Monaten unter Berufung auf ein Gutachten erklärt, eine Klage habe nur gegen die früheren Vorsitzenden des Verwaltungsrats Erfolgsaussichten. Faltlhauser und Naser hätten vor der Unterschrift der Verträge wegen der enorm hohen Kaufsumme eine erneute Sitzung des Aufsichtsgremiums einberufen müssen, hieß es.
Bis zu Verhandlungen könnte es lange dauern
Wann die Klagen verhandelt werden, ist unklar. Da im Zusammenhang mit dem Kauf der HGAA aber auch Strafverfahren laufen, die sich selbst hinziehen, gilt eine schnelle Bearbeitung als unwahrscheinlich. In Würzburg hat das Verwaltungsgericht sogar angeregt, das Verfahren ruhen zu lassen.
Dass die Klagen gegen Naser und Faltlhauser jetzt vor Verwaltungsgerichten eingereicht wurden, liegt daran, dass sie öffentliches Recht betreffen, wie die Sprecherin des Verwaltungsgerichts München erklärte. Die BayernLB als Anstalt des öffentlichen Rechts klage gegen ehemalige Mitglieder eines ihrer Organe.
dapd


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