Basler Vereinbarung (Basle capital accord)
Vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht 1988 festgelegte Richtlinien für die Eigenkapitalausstattung und das Risikomanagement der Banken. Diese Richtlinien wurden seitens der Aufsichtsbehörden von über 100 Staaten in das nationale Aufsichtsrecht übernommen. Siehe Eigenkapitalquote, aufsichtsrechtliche, Basel-I, Basel-II.




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